Bundestag genehmigt embyronale Gentests!
Paare dürfen in Zukunft bei künstlicher Befruchtung eine embyronale Untersuchung einleiten, wenn wegen einer genetischen Veranlagung die große Wahrscheinlichkeit für eine schwerere Erbkrankheit oder eine Fehl- oder gar Totgeburt besteht.